כָּל כִּנּוּיֵי נְדָרִים כִּנְדָרִים, וַחֲרָמִים כַּחֲרָמִים, וּשְׁבוּעוֹת כִּשְׁבוּעוֹת, וּנְזִירוּת כִּנְזִירוּת. הָאוֹמֵר לַחֲבֵרוֹ, מֻדָּרְנִי מִמְּךָ, מֻפְרָשְׁנִי מִמְּךָ, מְרֻחָקְנִי מִמְּךָ, שֶׁאֵינִי אוֹכֵל לָךְ, שֶׁאֵינִי טוֹעֵם לָךְ, אָסוּר. מְנֻדֶּה אֲנִי לָךְ, רַבִּי עֲקִיבָא הָיָה חוֹכֵךְ בָּזֶה לְהַחֲמִיר. כְּנִדְרֵי רְשָׁעִים, נָדַר בְּנָזִיר, וּבְקָרְבָּן, וּבִשְׁבוּעָה. כְּנִדְרֵי כְשֵׁרִים, לֹא אָמַר כְּלוּם. כְּנִדְבוֹתָם, נָדַר בְּנָזִיר וּבְקָרְבָּן: Alle Umschreibungen1 כנוי = Umschreibung, Nebenbenennung, von dem bibl.-hebr. כנה, arab. كنا, zubenennen, einen Beinamen geben, sei es in ehrendem und schmeichelndem oder in tadelndem und lästerndem Sinne; vgl. Jes. 44, 5; Meg. 27b; B. mez. 58b. der Gelübdeformeln sind gleich2 Sie haben die gleiche bindende Kraft. den Gelübdeformeln selbst, die der Bannformeln den Bannformeln selbst, die der Eidformeln den Eidformeln selbst und die der Nasiratformeln den Nasiratformeln selbst.3 Die Reihenfolge der hier aufgezählten Arten von Gelübden und Gelobungseiden ist durch folgende Erwägung bestimmt: Zunächst werden neben den Gelübden die Bannformeln genannt, weil beide sachliche Gelöbnisse sind, d. h. sie geben den Dingen eine vom Menschenwillen zu achtende Bestimmung, sie legen den Dingen die Folgen der einem Gegenstande zugesprochenen Weihe (הקדש) bei (vgl. auch Einleitung S. 173), אוסר חפצא על נפשיה; und bei Cherem lautet die Formel ähnlich wie bei dem Verbotgelöbnis: „דבר זה עלי חרם, dieser Gegenstand sei für mich Banngut.“ Sodann folgen die Eidformeln, weil die Gelobungseide mit den Verbotgelöbnissen zusammen in dem gleichen Capitel der Schrift, Num. 30, behandelt werden; sie unterscheiden sich aber von den letzteren dadurch, dass jene immer persönlich sind, d. h. sie geben dem Menschenwillen Gesetz, sie binden den Willen in Bezug auf einen Gegenstand oder eine Thätigkeit, אוסר נפשיה מחפצא ; vgl. S. R. Hirsch, Kommentar zu Num. 30, 3. Zuletzt werden die Nasiratformeln erwähnt, weil das Nasirat auch durch ein Gelübde bedingt ist, Num. 6, 2. Wenn4 Nach dem Talmud (Ned. 2b) ist vor diesen Worten der Satz einzuschieben: „וידות נדרים כנדרים, die Ansätze (eig. „Griffe, Handhaben“) der Gelöbnisformeln sind gleich den Gelöbnisformeln selbst“, denn die Mischna handelt hier zunächst von den unvollständigen Formeln, nicht aber von den Umschreibungen, die erst in M. 2 folgen. Dass aber die Mischna von zwei genannten Dingen das letzte zuerst behandelt (eine Art von Chiasmus), ist keine seltene Erscheinung, vgl. Sab. II, 1; IV, 1; VI, 1. Die Mischna beginnt jedoch nicht mit dem Satze: ידות נדרים כנדרים, weil die Verbindlichkeit der unvollständigen Gelöbnisformeln erst aus einem Vergleich mit dem Gesetze vom Nasir und dem Worte להזיר, Num. 6, 2 abgeleitet wird, während die bindende Kraft der Umschreibungen (כנויים) unmittelbar aus dem Verse Num. 30, 3 folgt, wo das Gesetz keinen Unterschied zwischen den verschiedenen Formeln macht, uns vielmehr lehrt, dass ein Gelübde, gleichviel ob man es in der gewöhnlichen Form oder mit einer Umschreibung ausgesprochen hat, bindend ist. einer zum andren sagt: „es sei mir durch Gelübde verboten,5 Zur Form vgl. Jeb. XVI, Note 52. Nach Luzzatto, Literaturbl. des Orient 1847, Nr. 1, Sp. 2 wäre מֻפְרַשְֹנִי ,מֻדַּרְנִי u. s. w. zu punktieren.— Die Worte מדרני ממך resp. die folgenden Ausdrücke der Absonderung und Entfernung bilden mit den Worten שאיני אוכל לך resp. שאיני טועם לך zusammen einen Satz, „es sei mir durch Gelübde verboten, etwas von dem Deinigen zu essen“. Nur in diesem Falle darf er von dem Eigentum des Andren nichts geniessen. Wenn er aber nur מודרני ממך gesagt hätte, so könnte darunter verstanden werden, dass er sich etwa nur den Genuss der Unterhaltung mit ihm versagen will; denn der Ausdruck מודרני ממך ist nicht klar und unzweideutig, Formeln aber, die nicht deutlich den Inhalt des Gelübdes bezeichnen, sind nicht bindend, ידים שאינן מוכיחות לא הווין ידים. Dass aber dieser ganze Satz gleichwohl nur als Ansatz einer Gelöbnisformel (יד) und nicht als vollständiges Gelübde betrachtet wird, hat darin seinen Grund, weil der Gelobende nicht hinzugefügt hat, dass ihm der Genuss des fremden Eigentums wie der eines Opfers (כקרבן) versagt sein soll oder weil er nicht ausdrücklich das Wort אסור (verboten) gebraucht hat; vgl. oben S. 173. (oder) ich will von Dir abgesondert sein,6 Auch hier bilden die Worte מופרשני ממך שאיני אוכל לך zusammen einen Satz, s. Note 5. Die Formel מופרשני ממך allein könnte vielleicht besagen, dass er mit dem andren keinen geschäftlichen Verkehr pflegen will, würde aber nicht deutlich genug zum Ausdruck bringen, dass er von dem Eigentum des andren nichts geniessen will. (oder) ich will von Dir entfernt sein,7 Die Worte מרוחקני ממך allein könnten vielleicht besagen dass er sich nicht in der Nähe des andren, etwa im Umkreise von 4 Ellen, aufhalten will; מרוחקני ממך שאיני אוכל לך ist deshalb als ein Satz aufzufassen. dass ich nichts8 Auch Ms. Or. 567 und ed. princ. lesen שאיני; Ed. Lowe dagegen und unsere Talmudausgaben lesen שאני. Das שאני würde demnach bedeuten: „das, was ich von dem Deinigen essen werde, [soll mir durch Gelübde verboten sein]“. Dies entspricht dann der Form des Gelübdes, welches dem Dinge eine vom Menschen zu achtende Bestimmung auferlegt, אוסר חפצא על נפשיה, s. Note 3. Schwieriger zu deuten ist jedoch die Form שאיני [„dass ich nicht“], weil diese das persönliche Moment betont und an die Eidesformel (שבועה) anklingt. Nach R. Nissim (Ned. 4b s. v. אלא) ist dies also zu erklären: Die Formel שאיני אוכל לך ist als Gelübde nur dann zu betrachten, wenn er zuvor קונם oder einen ähnlichen Ausdruck (s. M. 2) gebraucht hat. Als correctes Gelübde kann es aber trotzdem nicht gelten, weil er die Formel שאיני gebraucht hat, die an die Schwurformel erinnert, es kann vielmehr nur als Ansatz einer Gelöbnisformel (יד) angesehen werden. Andrerseits ist es nur יד נדר und nicht שבועה יד, weil er die ausgesprochene Absicht hatte, durch Gelübde und nicht durch Eid sich den Genuss zu versagen und sein Ausspruch deshalb als Gelübde aufzufassen ist, auch wenn er die Gelöbnisformel nicht ganz correct gebraucht und sie mit der Eidesformel vereinigt hat. von dem Deinigen essen werde, (oder) dass ich nichts von dem Deinigen kosten werde,“ so ist es ihm verboten. [Wenn einer zum andren sagt:] „ich will von Dir verstossen9 מנודה von dem bibl.-hebr. נדה, von sich stossen, entfernen, vgl. Jes. 66, 5; Am. 6, 3. sein,“10 Nach Maim. in seinem Mischnacommentar wäre auch hier zu ergänzen: שאיני אוכל לך, und in diesem Falle dachte R. Akiba daran, in erschwerendem Sinne zu entscheiden und ihm den Genuss zu verbieten; die Formel מנודה אני לך allein könnte jedoch besagen, dass er sich bloss von dem andren etwa 4 Ellen entfernt halten will, ohne sich indess ausserhalb dieser Entfernung den Genuss des fremden Eigentums versagen zu wollen. Nach Andren (Tos.) jedoch wäre dies bei der Formel מנודה אני לך nicht zu vermuten, da niemand diesen Ausdruck, der häufig völligen Bann bedeutet (s. M. kat. III, 1. 2, Ed. V, 6), auf sich selbst wird anwenden wollen, falls er nur die Absicht hat, sich bloss 4 Ellen von dem andren fernzuhalten. Die Formel מנודה אני לך allein wäre vielmehr auch als correctes Gelübde aufzufassen. so zögerte11 חכך, arab. حك, reiben, kratzen, anstossen, vgl. Chul. 23a; dann Anstoss nehmen, zögern, Bedenken tragen. R. Akiba hierbei in erschwerendem Sinne zu entscheiden.12 R. Akiba mochte nicht mit Bestimmtheit erklären, dass diese Formel ähnlich den vorher in der Mischna genannten als Gelöbnisformel anzusehen sei, weil es nicht üblich ist, den Ausdruck נדה auf sich selbst anzuwenden (s. N. 10). Seine Ansicht ging jedoch dahin, dass hier dem Gelobenden dennoch der Genuss zu verbieten sei, weil dieser vielleicht mit dem Ausdruck מנודה nichts andres als mit מרוחק אני sagen wollte. Nach den Weisen aber, die mit R. Akiba controversieren, ist die Formel מנודה אני לך nur als ein Ausdruck entschiedener Ablehnung aufzufassen, ohne dass damit ein Gelübde gemeint ist. Zur Halacha s. Jore dea 206, 3. [Wenn jemand sagt:] „wie die Gelübde der Frevler…,“13 Auch dieser Fall behandelt die Ansätze zu Gelöbnisformeln (ידות) und ist nach dem Talmud (Ned. 9a) also zu erklären: Wenn z. B. ein Stück Brot vor ihm lag und ein Nasir zufällig vorübergeht und er sagt: „כנדרי רשעים הריני ויהא הוא עלי והוא ממני שלא אוכלנו, ich will sein wie einer, der das Gelübde der Frevler tut, es (d. i. das Brot) sei mir verboten [wie ein Opfer], und es sei fern von mir, es (das Brot) zu essen…“ Der Ausdruck „Frevler“ ist hier deshalb gewählt, weil nur ein solcher schnell bereit ist, Gelübde zu tun und zu schwören, ohne zu bedenken, dass er leicht in Gefahr kommen kann, seinen Schwur oder sein Gelübde zu brechen, wenn es sich etwa herausstellt, dass das Tier, das er zum Opfer bestimmt, untauglich ist oder wenn dieses stirbt und er versäumt, ein andres als Ersatz darzubringen (vgl. S. 173). Das Geloben an sich ist nach der Ansicht der Weisen etwas Sündhaftes, und sie folgern dies aus Deut. 23, 23, wo es heisst: „wenn du es unterlässt, ein Gelübde zu tun, so begehst du keine Sünde“, der Gelobende als solcher wird daher חוטא, Sünder genannt; s. Ned. 77b. Nur in gewissen Fällen ist das Gelübde gestattet und auch empfohlen, z. B. um sich selbst zur Ausübung göttlicher Gebote anzuspornen, in deren Erfüllung man sonst träge und lässig wäre. Damit erklärt sich auch Ps. 119, 106 und der Ausspruch des R. Akiba in Abot III, 14. so ist er durch Gelübde verpflichtet hin- sichtlich des Nasirats,14 Er muss, wenn er trotz des Gelübdes das Brot gegessen hat, ein Nasirat von 30 Tagen halten; vgl. Nas. I, 3. des Opfers15 Er muss das Opfer für begangene Untreue darbringen, Lev. 5, 15; denn wenn man durch Gelübde wie Konam u. dergl. (s. M. 2) sich den Genuss einer Sache versagt hat und diese dann dennoch geniesst, so begeht man Untreue, wie wenn man sich an etwas Heiligem vergeht, יש מעילה בקונמות (ת״י). Nach Andren muss er, wenn er gesagt hat: הרי עלי כנדרי רשעים, ein Ganzopfer bringen, da sein Ausspruch dahin aufzufassen ist, dass er geloben wolle, so zu tun wie die Frevler, diese aber sind schnell bereit, Opfer zu geloben. und des Eides.16 Er muss, wenn er das Brot irrtümlich gegessen hat, ein „auf- und absteigendes Opfer“ darbringen (Lev. 5, 4—13), wie es derjenige schuldig ist, der unvorsätzlich einen „Ausspruch-Eid“ (שבועת בטוי) verletzt hat; denn in dem Ausdruck והוא ממני שלא אוכלנו war auch ein Eid enthalten. Wenn er es mutwillig getan hat, so erhält er die Geisselstrafe; vgl. Schebuot III, 7. [Wenn er aber sagt:] „wie die Gelübde der Frommen…,“ so hat er damit nichts gesagt.17 D. h. wenn er gesagt hat, er wolle sein wie einer, der die Gelübde der Frommen tut, dann ist er, selbst wenn der Fall ebenso gelegen und er die gleiche Formel gebraucht hätte, wie oben N. 13 angegeben, in jeder Beziehung frei, denn da die Frommen keine Gelübde tun und nicht schwören, so wollte er nur sagen, dass das Brot ihm nicht verboten sein solle. [Sagt er:] „wie ihre18 Der Frommen. freiwilligen Gaben…,“19 D. h. wenn der Fall so lag wie N. 13 und er sagt: כנדבות כשרים הריני וכו׳. so ist er durch Gelübde verpflichtet hinsichtlich des Nasirats und des Opfers.20 Denn die Frommen pflegen zuweilen ein Nasirat zu übernehmen, um sich von gewissen Dingen fernhalten zu müssen, sowie freiwillige Opfer darzubringen (vgl. Einleitung S. 173), bei denen sie nicht ersatzpflichtig sind und somit die Gefahr, das Verbot Deut. 23, 22 zu übertreten, nicht so nahe liegt. Der Gelobende muss daher, wenn er das Brot gegessen, ein Nasirat von 30 Tagen halten und das Opfer für begangene Untreue darbringen, N. 15. — Das נדר am Schlusse unserer Mischna ist nicht zu urgieren, da ja die Frommen kein Gelübde tun; es ist vielmehr = נדב. Nur zu נזיר ist durchaus das Prädicat נדר erforderlich, vgl. Num. 6, 2; es kann daher das נדר hier als Zeugma angesehen werden.
הָאוֹמֵר לַחֲבֵרוֹ, קוֹנָם קוֹנָח, קוֹנָס, הֲרֵי אֵלּוּ כִנּוּיִין לְקָרְבָּן. חֵרֶק חֵרֶךְ, חֵרֵף, הֲרֵי אֵלּוּ כִנּוּיִין לְחֵרֶם. נָזִיק נָזִיחַ, פָּזִיחַ, הֲרֵי אֵלּוּ כִנּוּיִין לִנְזִירוּת. שְׁבוּתָה, שְׁקוּקָה, נָדַר בְּמוֹתָא, הֲרֵי אֵלּוּ כִנּוּיִין לִשְׁבוּעָה: Wenn21 Hier beginnt die Aufzählung der in M. 1 erwähnten Umschreibungen, während bisher die unvollständigen Formeln (ידות) behandelt wurden, s. N. 4. einer zum andren22 In der ed. princ., im jerus. Talmud und bei Alfasi fehlt לחברו. Es ist tatsächlich überflüssig, da man durch die Formel „Konam“ nicht nur einem andren, sondern auch sich selbst den Genuss einer Sache verbieten kann. sagt: „Konam,23 Nach R. Jochanan (Ned. 10a) sind die hier folgenden Nebenformen und Umschreibungen Wörter, die bei den Heiden üblich waren und „Opfer“ bedeuteten. Nach Resch Lakisch hingegen sind diese Ausdrücke von den jüdischen Weisen erfunden, um die Möglichkeit zu schaffen, auch ohne das Wort קרבן ein Gelübde zu thun. Denn bei dieser Formel, die in der Regel קרבן לה׳ lautet, ist zu befürchten, dass man sie auch in umgekehrter Reihenfolge (לה׳ קרבן) gebrauchen, sich aber gleich nach dem ersten Worte לה׳ eines andren besinnen und das Gelübde unterlassen könnte. In diesem Falle aber würde man den Gottesnamen unnütz ausgesprochen haben. — Das Wort קנמי findet sich in der um die Mitte des 19. Jahrhunderts bei Sidon aufgefundenen Eschmunazar-Inschrift zweimal und bedeutet nach der Erklärung von S. Munk (im Journ. asiatique 1856, S. 296) „ich beschwöre, mein Schwur ergeht an …“, also soviel als משביע אני. Ebenso Kalisch, Jüd. Litteraturbl. 1880, S. 167; er sieht in קנם das syr. ܩܢܽܘܡܳܐ Person, Substanz; daher קנמי = bei meiner Person, bei meinem Leben! Anders Schlottmann in ZDMG X, 409, Nöldeke, ib. XXIX, 326. Die Inschrift selbst ist in dem Corpus inscriptionum semiticarum I, S. 16 ff. abgedruckt und erklärt. Bemerkenswert ist nur, dass קונם nach der Auffassung der Mischna eine Umschreibung für קרבן, also ein נדר ist, während es nach jener Inschrift eine Beschwörung, also שבועה sein müsste. Hinfällig ist damit die Annahme Frankels in seiner Monatsschr. 1856, S. 574, Anm. 5, dass das ם in קונם Suffix sei, das Wort selbst also soviel bedeute als „ihr Schöpfer, es sei ihrem Schöpfer gewidmet“ und deshalb eine Nebenbenennung für קרבן לה׳ sei, wie etwa das latein. Diis sacrum. — Ebenso unwahrscheinlich ist die Ableitung Levys in seinem Wörterbuch, wonach zunächst קרבן in קרן ,קבן verkürzt und dieses dann in der Bedeutung von قان und قين (mit angehängtem ם) genommen wurde, sodass es = קרבן לה׳ war. — Die hier in der Mischna angedeutete Formel muss z. B. gelautet haben: (או עלי) קונם ככר זה עליך, Konam sei dieses Brot für dich (oder für mich). Konach, Konas…“,24 Konach und Konas sind entweder Fremdwörter, die bis jetzt nicht ermittelt sind, oder Verstümmelungen und dialectische Abweichungen von der Grundform קונם. Wenn das erstere der Fall ist, so sind jedenfalls semitische Wörter zur Erklärung heranzuziehen, nicht aber griechische, wie Graetz, Monatsschr. XIX, S. 233 will, der in קונם u. s. w. Anklänge an χῆνα ϰαἱ ϰύνα, „Gans und Hund“ sieht, bei denen man nach dem Scholiasten zu Aristophanes, Aves 5, 20 statt bei den Göttern geschworen haben soll! so sind dies Umschreibungen für „Opfer“.25 D. h. der Gegenstand ist ihm zum Genusse ebenso verboten wie ein Opfer. Die Formel דבר זה יאסר עלי כקרבן wäre die eigentliche Form eines Verbotgelöbnisses (נדר), weil man gern das Opfer wegen seiner Häufigkeit als Beispiel eines verbotenen Gegenstandes wählte, vgl. Einl. S. 173, 2; da nun קונם u. s. w. Umschreibungen für קרבן sind, so sind mit diesem ersten Satze der Mischna die ersten vier Worte der M. 1 erklärt, vgl. oben N. 4, [Wenn jemand sagt:] „Cherek, Cherech, Chereph…“,26 „Dieser Gegenstand sei für mich (oder dich) Cherek …“ Vgl. auch N. 23 . so sind dies Umschreibungen für „Banngelöbnis“.27 Der Gegenstand ist ihm daher zum Genusse verboten, als ob er das Wort חרם gebraucht hätte. Denn wenn jemand sagt: „Dieser Gegenstand sei Banngut (חרם) dem Ewigen“, so ist er für den profanen Gebrauch verboten. Das Gleiche gilt, wenn jemand schlechthin sagt: „Dieser Gegenstand sei Banngut“ und er diesen noch nicht den Priestern übergeben hat, denen Alles, was ohne nähere Bestimmung als Banngut erklärt wird, zu überweisen ist; s. Arach. VIII, 6; Maim. Hil. Arach. VI, 1; vgl. auch Ned. II, 4. [Wenn jemand sagt:] „Nasik,28 Er sagt: „ich will Nasik …. sein“, anstatt das Wort נזיר zu gebrauchen. Nasiach, Pasiach…“,29 Die hier genannten Wörter sind offenbar Verstümmelungen des Wortes נזיר. Wie weit man auch hier ging, alle schwierigen Wörter im Talmud mit Hilfe des griechischen Lexicons zu erklären, beweist die Annahme Krochmals in seinen Scholien zum bab. Talmud, S. 231, dass פזיח = ψυχή sei! Die Formel פזיח habe deshalb ebenso bindende Kraft wie נזיר, weil der Nasir durch sein Gelübde sich verpflichte, ein mehr geistiges, „psychisches“ Leben zu führen! so sind dies Umschreibungen für Nasiratformeln.30 Er muss also 30 Tage Nasir sein, Nas. I, 3. [Wenn jemand sagt:] „Schebuta,31 Er sagt z. B. anstatt שבועה die Formel שבותה שלא אוכל ככר זה, Schebuta, dass ich dieses Brot nicht essen werde. Schekuka“,32 Anstatt שקוקה lesen Alfasi, Mëiri, R. Ascher, Jore dea 237, 10 שבוקה. oder wenn jemand mit [der Formel] „Mota“33 מותא ist eine Abkürzung des aram. Wortes מוֹמָתָא, ܡܰܘܡܬܳܐ = Schwur; Targum Onkelos gebraucht es für שבועה, z. B. Gen. 24, 8. Die Lesart im jerus. und bab. Talmud ist במוהי, bei Maim. במוהא, bei R. Ascher נדר במומי נדר במוהי. Nach der Erklärung des Talmud (Ned. 10b) ist die Formel der Mischna dahin zu verstehen, dass er gesagt hat: „במומתא דאמר מוהי = bei dem Schwure, den Mose ausgesprochen hat“, wobei מוהי eine Nebenform für משה ist und ויואל משה (Ex. 2, 21) im Sinne von „schwören“ (wie ויאל I Sam. 14, 24) genommen wird. gelobt,34 Das Wort נדר ist hier nur darum gebraucht, weil die Mischna von „Gelübden“ handelt; thatsächlich ist מותא die Umschreibung eines Schwures. — Die Mischna trennt die beiden Formen שקוקה ,שבותה von מותא durch das Wort נדר, weil jene beiden Wörter Verstümmelungen von שבועה sind, מותא dagegen eine Umschreibung für שבועה ist. so sind dies Umschreibungen für „Eid“.35 Das Brot ist ihm daher zum Genusse verboten. — Die Reihenfolge der hier aufgezählten Umschreibungen ist nicht der in M. 1 parallel, weil dort die materielle Ähnlichkeit der Gelübde entscheidend war (s. N. 3), hier aber das sprachliche Moment die Ordnung bestimmt; denn die Umschreibungen für חרם ,קרבן und נזיר sind von den betreffenden hebräischen Worten abgeleitet oder aus ihnen corrumpiert, während die zuletzt genannte Umschreibung des Schwures, מותא, der aramäischen Sprache angehört.
הָאוֹמֵר לֹא חֻלִּין לֹא אֹכַל לָךְ, לֹא כָשֵׁר, וְלֹא דְכֵי, טָהוֹר, וְטָמֵא, נוֹתָר, וּפִגּוּל, אָסוּר. כְּאִמְּרָא, כַּדִּירִין, כָּעֵצִים, כָּאִשִּׁים, כַּמִּזְבֵּחַ, כַּהֵיכָל, כִּירוּשָׁלָיִם, נָדַר בְּאֶחָד מִכָּל מְשַׁמְּשֵׁי הַמִּזְבֵּחַ, אַף עַל פִּי שֶׁלֹּא הִזְכִּיר קָרְבָּן, הֲרֵי זֶה נָדַר בְּקָרְבָּן. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, הָאוֹמֵר יְרוּשָׁלַיִם, לֹא אָמַר כְּלוּם: Wenn jemand sagt:35a In der ed. princ. fehlt האומר. In unserer Mischna fehlt ebenso wie in der folgenden das Wort לחברו; es ist aus der Formel אוכל לך zu erschliessen und deshalb fortgelassen. „nicht profan soll sein, was ich von dem Deinigen essen werde,36 Wörtlich: „nicht profan soll [z. B. dieses Brot, das Dir gehört, für mich] sein, ich will [daher] von dem Deinigen nicht essen.“ Daneben besteht aber auch die andre und verständlichere Lesart (Talmud und Kommentare): לַחֻלִּין שאוכל לךּ, wo das לַ = לָא aufzufassen ist, also: „nicht profan sei, was ich von dem Deinigen essen sollte“. Aus dieser Negation ist auf das Gegenteil zu schliessen, sodass er sagen will: nicht profan, sondern heilig (הקדש) soll es sein. [oder] nicht tauglich,37 D. h. „nicht tauglich sei, was ich von dem Deinigen essen sollte“, und so sind in allen folgenden Fällen die Worte שאוכל לך zu ergänzen. Der Gelobende will damit sagen, dass das Eigentum des Andren für ihn den Dingen gleich zu achten sei, bei denen man die Attribute כשר und (das Gegenteil) פסול anwendet, das sind Opfer, vgl. Seb. I, 1 u. s. nicht erlaubt,38 דכי ist das aram. Äquivalent für das hebr. טהור, sowohl im Sinne von „(levitiseh) rein“, vgl. Targ. Onk. zu Lev. 12, 4, als von „erlaubt (zum Genusse)“, vgl. Targ. Onk. zu Lev. 11, 47; Ed. VIII, 4. Das Attribut אסור, verboten (als Gegenteil von דכי = מותר) wird zwar auch bei Dingen gebraucht, die von der Thora zum Genusse verboten sind, z. B. vom Aas, Blut u. dergl., und wenn der Gelobende hieran dächte, wäre sein Gelübde ungültig, s. Einl. S. 173, 2. Indessen wird אסור auch von Opfern und Heiligtümern gesagt, die erst durch die Bestimmung des Menschen ihre Weihe erhalten haben, und da man bei Gelübden, die ohne nähere Bestimmung getan sind, in erschwerendem Sinne entscheidet (Ned. II, 4), so ist das Gelübde gültig, da er auch an Opfer gedacht haben kann, zumal aus seinen Worten auf seine Absicht zu schliessen ist, dass er sich durch Gelübde etwas versagen will. rein39 Vor dem Worte טהור ist (nach R. Nissim) das לא aus dem vorhergehenden Falle zu ergänzen. Er will sagen: „nicht rein sei für mich, was ich von dem Deinigen essen werde, sondern unrein“. Diese Attribute gelten auch beim Opfer, sein Gelübde ist somit gültig. Bei Alfasi lautet auch der Text der Mischna לא טהור. — Nach R. Ascher ist das טהור mit dem darauf folgenden טמא zu verbinden, sodass der Gelobende sagen wollte: „Das, was ich von dem Deinigen essen werde, sei für mich rein und unrein“, d. h. habe den Character der Dinge, auf die man in der Regel die Attribute „rein und unrein“ anwendet, das sind Heiligtümer. [und] unrein,40 „Unrein sei, was ich von dem Deinigen essen werde“, ebenso in den folgenden Fällen. Übriggebliebenes41 Was vom Opfer über die vorgeschriebene Zeit hinaus zurückgeblieben und darum zum Genusse verboten ist, Ex. 29, 34, Lev. 7, 17 u. o. [und] Verworfenes“,42 Ein Opfer, das über die vorgeschriebene Zeit hinaus oder ausserhalb des vorgeschriebenen Ortes gegessen werden soll, Lev. 7, 18; Seb. II, 3. so ist es ihm verboten.43 Das Brot zu essen. Da er bei seinem Gelübde Ausdrücke gebraucht hat, die bei Opfern angewendet werden, so hat er dem Brote den Character eines Opfers beilegen und es sich zum Genusse verbieten wollen. — Die Mischna trennt hier die bisherigen Fälle von den nachfolgenden durch das Wort אסור, obgleich bei diesen das Gelübde ebenso bindend ist wie bei jenen, weil im zweiten Teile der Mischna alle Formeln durch das כ der Vergleichung eingeführt werden und so eine zusammengehörige Gruppe bilden. In der ed. princ. fehlt אסור. [Sagt er:] „wie das Lamm,44 אמרא ist das aram. Äquivalent für das hebr. שה oder כבש, s. Targ. Onkelos zu Gen. 30, 32; Ex. 29, 39; vgl. Esr. 6, 9. 17; 7, 17. — Der Gelobende meint: wie das bestimmte, als Opfer vorgeschriebene Lamm, denn אמרא ist durch das angehängte א determiniert. wie die Schuppen,45 Die zur Aufbewahrung der Opfertiere oder des Holzes dienten. דיר, Stall, Hürde, Schuppen, von dem aram. דור, wohnen, weilen, Dan. 4, 9. 18; bibl.-hebr. דור. Vgl. auch B. kamma VI, 1: הכונס צאן לדיר; Mid. II, 5: לשכת דיר העצים. Der jerus. Talmud liest כדיריים. wie das Holz,46 Das auf dem Altar zum Verbrennen der Opfer aufgeschichtet lag (עצי המערכה). wie die Feueropfer,47 Die Opfer, die אשי ה׳ genannt werden, Lev. 21, 6 u. o. Nach dem jerus. Talmud z. St. ist אשים als Plural von אש zu fassen, also Flammen; der Gelobende meint dann das, was von den Flammen des Altars verzehrt wird. wie der Altar,48 D. i. wie die Opfer, die auf dem Altar verbrannt werden. wie der Tempel,49 D. i. wie die Opfer, deren Blut im Innern des Heiligtums auf den Altar gesprengt wurde (Lev. 4, 1 ff; 17, 14 ff), im Gegensatz zu den Opfern, deren Blut auf den grossen Altar in der Vorhalle gesprengt wurde. wie Jerusalem…“,50 D. i. wie die Opfer, die in Jerusalem dargebracht oder hier gegessen wurden und vor der Sprengung des Blutes auf den Altar zum Genusse verboten waren. oder wenn er gelobt bei einem von den Werkzeugen des Altars,51 Wie Pfannen, Schaufeln u. dergl., Ex. 27, 3. obgleich er [das Wort] „Opfer“ nicht erwähnt, so ist das ein Gelübde wie mit [dem Worte] „Opfer“.52 Weil man in der Regel dem Gegenstand, dessen Genuss man sich versagen will, den Character eines Opfers beizulegen pflegt; s. Einl. S. 173,2 . R. Jehuda sagt: Wenn jemand sagt: „. . Jerusalem…“,53 Er sagt ohne das כ der Vergleichung: „Jerusalem sei für mich das, was ich von dem Deinigen essen werde.“ so hat er damit nichts gesagt.54 Und das Brot ist ihm zum Genusse erlaubt. Hätte er aber כירושלים gesagt, so würde R. Jehuda mit dem ungenannten Tanna unsrer Mischna (ת״ק) übereinstimmen. — Nach einer im Talmud Ned. 11a citierten Boraita ist jedoch nach R. Jehuda auch das mit der Formel כירושלים eingeführte Gelübde ungültig, es sei denn, dass er ausdrücklich gesagt hätte: bei den Opfern, die in Jerusalem dargebracht werden. Der Widerspruch zwischen Mischna und Boraita wird dort gelöst durch die Annahme, dass zwei Überlieferungen im Namen des R. Jehuda bestanden haben. Nach der einen hielt R. J. die Stadt Jerusalem selbst für heilig; wenn der Gelobende also sagte: כירושלים, so war das Gelübde gültig, wie auch der anonyme Tanna erklärt, weil dadurch das Brot die Weihe empfing, die Jerusalem besass. Nach der andren Überlieferung jedoch hielt R. J. die Stadt selbst nicht für heilig, und darum war, wenn er nur בירושלים sagte, das Gelübde ungültig. Die ed. princ. liest auch in unsrer Mischna כירושלים.
הָאוֹמֵר, קָרְבָּן, עוֹלָה, מִנְחָה, חַטָּאת, תּוֹדָה, שְׁלָמִים שֶׁאֵינִי אוֹכֵל לָךְ, אָסוּר. רַבִּי יְהוּדָה מַתִּיר. הַקָּרְבָּן, כְּקָרְבָּן, קָרְבָּן שֶׁאֹכַל לָךְ, אָסוּר. לְקָרְבָּן לֹא אֹכַל לָךְ, רַבִּי מֵאִיר אוֹסֵר. הָאוֹמֵר לַחֲבֵרוֹ, קוֹנָם פִּי הַמְדַבֵּר עִמָּךְ, יָדִי עוֹשָׂה עִמָּךְ, רַגְלִי מְהַלֶּכֶת עִמָּךְ, אָסוּר: Wenn jemand sagt: „ein Ganzopfer,55 Ganzopfer können sowohl freiwillige Spenden als auch vorgeschriebene Pflichtopfer sein, vgl. Num. 28, 3. 10 ff; 29, 2 ff. Im letztern Falle hat es zwar den Anschein, als ob hier der Gelobende dem Brote den Character eines bereits von der Thora zum Genuss verbotenen Gegenstandes beilegt, und das Gelübde sollte demgemäss ungültig sein, s. Einl. S. 173, 2. Gleichwohl ist hier das Gelübde gültig, weil man nicht eher verpflichtet ist, die einzelnen Tiere oder Ganzopfer darzubringen, als bis man sie dazu geweiht hat; insofern ist auch das Ganzopfer, welches ein Pflichtopfer ist, als דבר הנדור zu betrachten, d. h. als etwas, das erst durch die Bestimmung des Menschen seine Weihe empfangen hat. — Mëiri fasst קרבן und עולה hier als zwei getrennte Fälle; indessen spricht die Aufzählung der Mischna dafür, dass hier von Pflichtopfern die Rede ist, קרבן an sich kann aber nicht als Pflichtopfer bezeichnet werden. Überdies wäre dann der Fall: קרבן שאני אוכל לך mit dem im zweiten Satze folgenden: קרבן שאוכל לך identisch. [oder] Speiseopfer,56 Das Speiseopfer ist auch Pflichtopfer, s. die N. 55 citierten Stellen. Sündopfer,57 Auch dies ist Pflichtopfer, s. Lev. 4, 2 ff. Dankopfer,58 Dankopfer sind zwar nach dem Thoragesetz keine Pflichtopfer, sondern können nur als Gelübde oder freiwillige Gaben dargebracht werden, s. Lev. 7, 16. Nach den Weisen jedoch (Ber. 54b) sind vier Personen zum Dankopfer verpflichtet: die aus Wüsten- und Kerkernot, aus Krankheits- und Seegefahr Erretteten, die der Ps. 107 schildert und von denen es dort v. 22 heisst: sie sollen Dankopfer bringen. Friedensopfer59 Friedensopfer sind in gewissen Fällen von der Thora vorgeschriebene Pflichtopfer, s. Lev. 23, 19; Num. 6, 14. sei, was ich60 Ed. Lowe, ed. princ. und Ms. Or. 567 lesen שאיני. Dies wäre dann so zu erklären: „Opfer sei [für mich das Brot, das dir gehört], denn ich will von dem Deinigen nicht essen.“ Vgl. auch Ned. II, 2. von dem Deinigen essen sollte“, so ist es ihm verboten; R. Jehuda aber erlaubt es.61 Weil er nicht das כ der Vergleichung gebraucht hat, klingt die Formel wie ein Schwur (vgl. auch Ket. II, N. 57), ohne jedoch ein solcher zu sein. In Mischna 3 erklärte jedoch auch R. Jehuda das Gelübde mit der Formel נותר ופגול selbst ohne das vergleichende כ für gültig, weil diese Begriffe an sich schon darauf hinweisen, dass etwas Verbotenes gemeint sein soll, was bei „Opfer“ nicht der Fall ist. [Wenn er sagt:] „das Opfer, [oder] wie Opfer, Opfer sei, was ich von dem Deinigen essen sollte“, so ist es ihm verboten.62 Dass das Gelübde mit der Formel קרבן und כקרבן gültig ist, war bereits aus dem Vorhergehenden zu entnehmen und brauchte eigentlich nicht wiederholt zu werden. Dieser ganze Satz ist indessen nur wegen der Formel הקרבן notwendig; denn diese Formel הקרבן könnte auch als Schwur gedeutet werden, als wollte der Gelobende sagen: „beim Opfer, beim Leben des Opfers, dass ich von dem Deinigen essen werde!“ Dies aber wäre weder ein Gelübde noch ein Schwur, und das Brot wäre ihm dann zum Genusse erlaubt. Deshalb erklärt hier die Mischna ausdrücklich, dass es ihm verboten ist. Dieser Satz steht jedoch mit dem Satz קרבן שאוכל לך . . מותר in Ned. II, 2 nicht in Widerspruch, weil dieser eine andre Deutung erfährt, s. dort N. 26. [Sagt er:] „zum Opfer,63 Ed. Lowe und ed. princ. lesen: לא קרבן לא אוכל לך; vgl. jedoch Ned. II, 2 und das. N. 27. ich werde von dem Deinigen nicht essen“, so erklärt es ihm R. Meir für verboten.64 Denn er meint: „zum Opfer sei [dein Brot], ich werde [deshalb] von dem Deinigen nicht essen.“ Wenn einer zum andren sagt: „Konam23 Nach R. Jochanan (Ned. 10a) sind die hier folgenden Nebenformen und Umschreibungen Wörter, die bei den Heiden üblich waren und „Opfer“ bedeuteten. Nach Resch Lakisch hingegen sind diese Ausdrücke von den jüdischen Weisen erfunden, um die Möglichkeit zu schaffen, auch ohne das Wort קרבן ein Gelübde zu tun. Denn bei dieser Formel, die in der Regel קרבן לה׳ lautet, ist zu befürchten, dass man sie auch in umgekehrter Reihenfolge (לה׳ קרבן) gebrauchen, sich aber gleich nach dem ersten Worte לה׳ eines andren besinnen und das Gelübde unterlassen könnte. In diesem Falle aber würde man den Gottesnamen unnütz ausgesprochen haben. — Das Wort קנמי findet sich in der um die Mitte des 19. Jahrhunderts bei Sidon aufgefundenen Eschmunazar-Inschrift zweimal und bedeutet nach der Erklärung von S. Munk (im Journ. asiatique 1856, S. 296) „ich beschwöre, mein Schwur ergeht an …“, also soviel als משביע אני. Ebenso Kalisch, Jüd. Litteraturbl. 1880, S. 167; er sieht in קנם das syr. ܩܢܽܘܡܳܐ Person, Substanz; daher קנמי = bei meiner Person, bei meinem Leben! Anders Schlottmann in ZDMG X, 409, Nöldeke, ib. XXIX, 326. Die Inschrift selbst ist in dem Corpus inscriptionum semiticarum I, S. 16 ff. abgedruckt und erklärt. Bemerkenswert ist nur, dass קונם nach der Auffassung der Mischna eine Umschreibung für קרבן, also ein נדר ist, während es nach jener Inschrift eine Beschwörung, also שבועה sein müsste. Hinfällig ist damit die Annahme Frankels in seiner Monatsschr. 1856, S. 574, Anm. 5, dass das ם in קונם Suffix sei, das Wort selbst also soviel bedeute als „ihr Schöpfer, es sei ihrem Schöpfer gewidmet“ und deshalb eine Nebenbenennung für קרבן לה׳ sei, wie etwa das latein. Diis sacrum. — Ebenso unwahrscheinlich ist die Ableitung Levys in seinem Wörterbuch, wonach zunächst קרבן in קרן ,קבן verkürzt und dieses dann in der Bedeutung von قان und قين (mit angehängtem ם) genommen wurde, sodass es = קרבן לה׳ war. — Die hier in der Mischna angedeutete Formel muss z. B. gelautet haben: (או עלי) קונם ככר זה עליך, Konam sei dieses Brot für dich (oder für mich). sei mein Mund, der mit Dir spricht, meine Hand, die mit Dir arbeitet, mein Fuss, der mit Dir geht“, so sind sie ihm verboten.65 Obschon Konam die Umschreibung eines Gelübdes ist, ein Gelübde aber, da es eine Sache zum Genusse verbietet (s. N. 2), sich nur auf einen concreten Gegenstand, nicht aber auf eine Tätigkeit beziehen kann, sind ihm hier dennoch die verschiedenen Handlungen verboten, weil sich Konam auch auf Mund, Hand und Fuss beziehen kann und man bei Gelübden, die ohne genauere Bestimmung getan sind, in erschwerendem Sinne entscheidet, Ned. II, 4. Nach den Rabbinen ist ein Gelübde, das sich auf eine Tätigkeit und nicht auf eine Sache bezieht, auch gültig, s. Jore dea 213, 1.